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Neue Verpackungsverordnung
der EU (PPWR)

Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR):
Was bedeutet das für Mitraco-Kunden?

Ab 12. August 2026 treten die ersten Bestimmungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Die Verordnung bringt europaweit neue Anforderungen an Verpackungen mit sich und sorgt bei vielen Unternehmen für Fragen.

Die gute Nachricht vorweg:
Wenn Sie Ihre Werbeartikel über Mitraco beziehen, müssen Sie sich um die verpackungsrechtlichen Verpflichtungen grundsätzlich nicht kümmern.

Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Ihr Ziel ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, Abfälle zu reduzieren und Recycling zu fördern.
Die neuen Vorgaben werden schrittweise eingeführt. Bereits ab August 2026 gelten erste Anforderungen, weitere folgen in den kommenden Jahren.

Was bedeutet das für Sie?
Für Mitraco-Kunden ändert sich im Alltag nur wenig.
Wir übernehmen die verpackungsrechtlichen Verpflichtungen für die Verpackungen der Werbeartikel, die wir erstmals in Österreich in Verkehr bringen. Dazu gehören unter anderem:


• Registrierung
• Lizenzierung über die ARA
• Mengenmeldung
• laufende Dokumentation


Die anfallende ARA-Gebühr weisen wir – wie bisher – transparent und ohne Aufschlag auf Ihrer Rechnung aus. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch eine schriftliche Lizenzierungsbestätigung zur Verfügung.

Wann müssen Sie selbst tätig werden?
In den meisten Fällen gar nicht.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie Waren selbst aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland importieren und Mitraco lediglich als Vermittler auftritt. In diesem Fall gelten Sie als Erstinverkehrsetzer und übernehmen die entsprechenden Pflichten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei gerne beratend.

Der Zeitplan der PPWR

Ab 12. August 2026
• Verpackungen sollen möglichst material- und platzsparend gestaltet werden.
• Neue Grenzwerte für bestimmte Stoffe treten in Kraft.
• PFAS-Beschränkungen gelten für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.

Voraussichtlich ab 2028
• Einführung einer einheitlichen Material- und Sortierkennzeichnung auf Verpackungen.

Ab 2030
• Verpackungen müssen recyclingfähig sein.
• Für Kunststoffverpackungen gelten Mindestanteile an Rezyklat.

Wie bereitet sich Mitraco darauf vor?

Wir beobachten die gesetzlichen Entwicklungen laufend und arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen.
Bereits heute fordern wir die erforderlichen Nachweise ein und bereiten die von uns gelieferten Produkte auf die kommenden Anforderungen vor. So erhalten Sie auch künftig rechtskonforme und dokumentierte Verpackungslösungen – ohne zusätzlichen Aufwand.

Ihre Vorteile mit Mitraco
Mit Mitraco erhalten Sie Werbeartikel und Verpackungs-Compliance aus einer Hand.


• Wir übernehmen die Entpflichtung der von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen.
• Die ARA-Gebühr wird transparent und ohne Aufschlag ausgewiesen.
• Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Lizenzierungsbestätigung.
• Wir bereiten unsere Produkte laufend auf die kommenden PPWR-Anforderungen vor.
• Sie haben einen Ansprechpartner für Werbeartikel und Verpackungsrecht.

Haben Sie Fragen?

Sie möchten wissen, welche Auswirkungen die neue Verpackungsverordnung auf Ihr Unternehmen hat oder benötigen eine Bestätigung Ihrer Verpackungslizenzierung?
Wir beraten Sie gerne persönlich.

MITRACO – Ihr Spezialist für Werbeartikel in Wien

Unser MITRACO-Team weiß, worauf es bei der Wahl passender Werbeartikel ankommt, und berät Sie gerne dazu. Kontaktieren Sie uns!

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